Das Bundesministerium schreibt dazu in den Fragen und Antworten zur erhöhten Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen.
Förderung ab dem 1.1.2024
• Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterielektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
• Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
• Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.
Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die beschlossenen Eckpunkte wurden in der Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt und am 09.12.2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.
Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.
Ob das wirklich so bleibt wird man abwarten müssen. Die Planungssicherheit wird nur für 2023 gewährt. Zumindest mag ich den letzten Absatz so zu Interpretieren.