Meine Frage bezog sich damit auf die Voraussetzung, einen "Hochvoltschein" besitzen zu müssen, um die Räder bei einem E-Auto wechseln zu dürfen. In diesem Bezug spielt der Unterschied zwischen dem aktuellem und neuen MINI ja keine Rolle!
Ohne es genau zu wissen, würde ich aber von den gleichen Voraussetzungen ausgehen, möglich das der F56 SE die Wagenheberaufnahmen hat, weil die Konstruktions bedingt nicht weg geändert werden konnten.
Denn alles weitere an Technik unterliegt ja dennoch den Hochvolt Vorgaben. Beim neuen wird man halt erst keine Wagenheberaufnahme verbaut haben.