die erste Info kam von der Kundenhotline und nach dem ich den Händler/Verkäufer darüber informiert habe, hat ich dieser nochmals mit Mini auseinandergesetzt und bekam die gleiche endgültige Aussage.
wie ich jetzt weiter vorgehe ?
der Händler hat bis 31.03. zeit sich was einfallen zu lassen.
Persönlich würde ich als juristischer Laie meinen , daß es nur 2 Optionen gibt:
1) mängelfreier Ersatz (da der Mangel nicht behoben werden kann)
2) Rückabwicklung
Mal sehen ob es sich ohne rechtliche Auseinanderstzung klären läßt.
ps: eine Rückabwicklung hatte ich vor mehr als 10 Jahren mal bei meinem Audi A1 , da ging es ohne Rechtsanwalt