Reifenwechsel MINI J01 - Radwechsel: Wagenheber nicht erlaubt - Abschleppen? Aufnahme Gummiauflage

  • Was willst du als BMW Lohnsklave auch anderes sagen. Für mich als Kunde haben auch andere Väter schöne Töchter 😏

    Da ich keinen Cent von BMW sehe, geschweige bekomme :sleeping: ( ausser mal eine BMW Bank Provision) sehe ich mich eher in einer endspannten Position. :whistling:

    Ich sage dem Kunden halt ........... :P Wagenheber nicht erlaubt, Ersatzrad gibt es nicht mehr und das Pannenkit darfst du gerne kaufen. :evil:

  • Vielleicht führt mehr sachlich und weniger persönlich zum freundlichen miteinander:?: Als BMW Lohnsklave sollte man hier niemanden bezeichnen müssen oder auch dürfen. Das ist aber nur meine Meinung und sowieso Offtopic. Thema Reifenwechsel J01 - Wagenheber nicht erlaubt.


    Jo so sollte es eigentlich sein :/ Zum Thema lt. Freundlichem:


    Die Aufnahmen zum Anheben des Fahrzeugs sind für Wagenheber nicht geeignet. Das Fahrzeug nur mit einer Hebevorrichtung, z. B. einer Hebebühne, an den dafür vorgesehenen Aufnahmen anheben. Keinen Radwechsel mit Wagenheber durchführen.

  • Meine Frage bezog sich damit auf die Voraussetzung, einen "Hochvoltschein" besitzen zu müssen, um die Räder bei einem E-Auto wechseln zu dürfen. In diesem Bezug spielt der Unterschied zwischen dem aktuellem und neuen MINI ja keine Rolle!

    Ohne es genau zu wissen, würde ich aber von den gleichen Voraussetzungen ausgehen, möglich das der F56 SE die Wagenheberaufnahmen hat, weil die Konstruktions bedingt nicht weg geändert werden konnten.

    Denn alles weitere an Technik unterliegt ja dennoch den Hochvolt Vorgaben. Beim neuen wird man halt erst keine Wagenheberaufnahme verbaut haben.

  • Hallo,

    bin jetzt auch etwas irritiert, wo ist denn der Unterschied zwischen den Aufnahmetellern einer Hebebühne und der eines guten Rangierwagenhebers?


    Oder geht es evtl. um das Anheben an einer Stelle und der möglichen Verdrehung der Karosse ?

  • Hallo,

    bin jetzt auch etwas irritiert, wo ist denn der Unterschied zwischen den Aufnahmetellern einer Hebebühne und der eines guten Rangierwagenhebers?


    Oder geht es evtl. um das Anheben an einer Stelle und der möglichen Verdrehung der Karosse ?

    Auf der Hebebühne wird das Fahrzeug zentral bzw. über die ganze "Fläche" gehoben, beim Wagenheber ja nur an einer stelle, weiß gar nicht ob man das mit einem handelsüblichen Wagenheber überhaupt hochbekommen würde zum Radwechsel, selbst wenn der nur wenige Zentimeter betragen muss. Und wenn er denn an dieser einen Position gehoben ist ob und wie sich der Rest verhält.

    Vielleicht möchte man sich auch einfach absichern, das wenn es den erlaubt wäre was alles passieren kann. Ich sag mal nur USA verbrennen an einer Kaffeetasse. :/ :D

  • Auf der Hebebühne wird das Fahrzeug zentral bzw. über die ganze "Fläche" gehoben, beim Wagenheber ja nur an einer stelle, weiß gar nicht ob man das mit einem handelsüblichen Wagenheber überhaupt hochbekommen würde zum Radwechsel, selbst wenn der nur wenige Zentimeter betragen muss. Und wenn er denn an dieser einen Position gehoben ist ob und wie sich der Rest verhält.

    Vielleicht möchte man sich auch einfach absichern, das wenn es den erlaubt wäre was alles passieren kann. Ich sag mal nur USA verbrennen an einer Kaffeetasse. :/ :D


    ad 1 ) Also wenn du einen Billig Baumarkt Rangierwagenheber hast, hebt der 2 t also deutlich mehr als nötig für den Radwechsel an einem Rad.

    ad 2) Aber genau das war ja meine Frage, liegt es an dem einseitigen (bzw. an der einen Stelle) Angriffspunkt un die dadurch entstehende Verwindung der Karosse oder eben nur an dem Auflagepunkt.

    Ich denke mal da bleibt nur Abwarten und dann mal anschauen ;)